In der "Statuta thaberna", einer
30 Artikel umfassenden Gaststättenverordnung, heißt es im Paragraph
12: "Es soll auch nicht in das Bier weder Harz noch keinerlei andere
Ungefercke. Dazu soll man nichts anderes geben als Hopfen, Malz und Wasser.
Das verbietet man bei 2 Mark Strafe und derjenige muß die Stadt für
4 Wochen räumen."
So wurden also Panscher aus der Stadt gewiesen und damit Stadt und Bier
rein gehalten.
Bier - das goldfarbene Gebräu, schäumender
Gerstensaft mit langer Brautradition und strengen Regeln zur Herstellung,
besonders zur Reinheit. Diese wurde im bayrischen Reinheitsgebot von 1516
beschrieben und festgelegt, das bisher als das älteste in Deutschland
galt. Bis 1998. Da ging von der Stadt Weißensee, 30 km nördlich
von Erfurt gelegen, eine Sensation aus, die die deutsche Biertrinkerwelt
in Aufregung versetzte. Fand man doch im alten Stadtbuch von anno 1434 ein
Reinheitsgebot für Bier.