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Das älteste Reinheitsgebot des Bieres

Reinheitsgebotes des Bieres

  In der "Statuta thaberna", einer 30 Artikel umfassenden Gaststättenverordnung, heißt es im Paragraph 12: "Es soll auch nicht in das Bier weder Harz noch keinerlei andere Ungefercke. Dazu soll man nichts anderes geben als Hopfen, Malz und Wasser. Das verbietet man bei 2 Mark Strafe und derjenige muß die Stadt für 4 Wochen räumen."
So wurden also Panscher aus der Stadt gewiesen und damit Stadt und Bier rein gehalten.

Bier - das goldfarbene Gebräu, schäumender Gerstensaft mit langer Brautradition und strengen Regeln zur Herstellung, besonders zur Reinheit. Diese wurde im bayrischen Reinheitsgebot von 1516 beschrieben und festgelegt, das bisher als das älteste in Deutschland galt. Bis 1998. Da ging von der Stadt Weißensee, 30 km nördlich von Erfurt gelegen, eine Sensation aus, die die deutsche Biertrinkerwelt in Aufregung versetzte. Fand man doch im alten Stadtbuch von anno 1434 ein Reinheitsgebot für Bier.

  Reinheitsgebotes des Bieres
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Update: 05.11.2007   © 2004 by Reiner Falk / 1999-2003 by allied media productions GmbH